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   BGH, 06.03.2018 - 2 StR 41/18   

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https://dejure.org/2018,8177
BGH, 06.03.2018 - 2 StR 41/18 (https://dejure.org/2018,8177)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2018 - 2 StR 41/18 (https://dejure.org/2018,8177)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2018 - 2 StR 41/18 (https://dejure.org/2018,8177)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verdrängung einer durch dieselbe natürliche Handlung begangenen einfachen Körperverletzung durch eine vollendete gefährliche Körperverletzung im Wege der Gesetzeseinheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 224
    Verdrängung einer durch dieselbe natürliche Handlung begangenen einfachen Körperverletzung durch eine vollendete gefährliche Körperverletzung im Wege der Gesetzeseinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 19.12.2018 - 3 StR 516/18

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit der

    Das Landgericht hat nicht bedacht, dass die vorsätzliche Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) innerhalb des rechtsfehlerfrei als eine Tat (§ 52 Abs. 1 StGB) gewürdigten Geschehens durch die Qualifikation der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) verdrängt wird (BGH, Beschluss vom 6. März 2018 - 2 StR 41/18, juris Rn. 2).
  • BGH, 21.05.2019 - 1 StR 178/19

    Täter-Opfer-Ausgleich (kommunikativer Prozess: Akzeptanz durch das Tatopfer)

    Im Schuldspruch hat die tateinheitliche Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu entfallen: Die körperliche Misshandlung (§ 223 Abs. 1 StGB) der Geschädigten, welche der Angeklagte insbesondere durch die Faustschläge in deren Magen beging, wird innerhalb des rechtsfehlerfrei als eine Tat (§ 52 Abs. 1 StGB) gewürdigten Geschehens durch die Qualifikation der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 Alternative 2 StGB) verdrängt (BGH, Beschlüsse vom 6. März 2018 - 2 StR 41/18 Rn. 2 und vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 516/18 Rn. 16).
  • BGH, 11.04.2023 - 4 StR 497/22

    Urteilsgründe (Beweisergebnis: strukturierte und verständnismäßig einsichtige

    Das Landgericht hat nicht bedacht, dass die Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) innerhalb des rechtsfehlerfrei als eine Tat (§ 52 Abs. 1 StGB) gewürdigten Geschehens zulasten derselben Geschädigten durch die rechtsfehlerfrei bejahte Qualifikation der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) im Wege der Gesetzeseinheit verdrängt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2022 - 4 StR 310/22 Rn. 4; Beschluss vom 21. Mai 2019 - 1 StR 178/19 Rn. 6; Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 516/18 Rn. 16; Beschluss vom 6. März 2018 - 2 StR 41/18 Rn. 2).
  • BGH, 23.11.2022 - 4 StR 310/22

    Körperverletzung (Konkurrenzen: Tateinheit, gefährliche Körperverletzung)

    Sie hat aber nicht bedacht, dass die Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) innerhalb des rechtsfehlerfrei als eine Tat (§ 52 Abs. 1 StGB) gewürdigten Geschehens zulasten desselben Geschädigten durch die Qualifikation der gefährlichen Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) im Wege der Gesetzeseinheit verdrängt wird (BGH, Beschluss vom 21. Mai 2019 - 1 StR 178/19 Rn. 6; Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 516/18 Rn. 16; Beschluss vom 6. März 2018 - 2 StR 41/18 Rn. 2).
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